15. November 2023

Musikrechte in Social Media: Wir klären die Lizenz-Frage!

Musikkompositionen fallen ab dem Zeitpunkt Ihrer Schöpfung unter das Urheberrecht. Um eine Urheberrechtsverletzung handelt es sich dann, wenn eine Veröffentlichung, eine Verbreitung oder eine Bearbeitung ohne die Zustimmung des Rechteinhabers stattfindet. Das schließt Remixe und Coverversionen, wie auch die private oder die kommerzielle Nutzung ein.

Musik ist mehr als nur Töne und Rhythmen. Sie ist die Sprache der Gefühle und die Essenz unseres Lebens. Sie begleitet uns durch die Höhen und Tiefen des Menschseins, und ihre Bedeutung reicht weit über Unterhaltung und Kunst hinaus. Mit ihr können wir lachen, weinen, in Erinnerungen schwelgen und uns unsere Zukunft erträumen. Oftmals reicht schon das erste Gitarrenriff oder der erste Beat und das Musikstück hat uns bereits gefangen und unser Gedankenkarussell fängt sich an zu drehen.

Vor allem auf der Plattform TikTok und in weiterer Folge das beliebte Reels-Format auf Instagram und Facebook sowie Youtube Shorts wird der Content in Form von Videos ausgespielt und macht diesen oft sogar maßgebend aus. Da diese häufig mit Musik, sowie VoiceOver-Ausschnitten aus Filmen oder TV-Serien unterlegt sind, läuft man hier leicht in Gefahr eine Urheberrechtsverletzung zu begehen.

In diesem Magazinbeitrag werden wir die Unterschiede zwischen kommerzieller und privater Nutzung von Musik in sozialen Medien untersuchen, Schritte zur rechtssicheren Vorgehensweise erläutern und Möglichkeiten aufzeigen, wie man als Unternehmen interessante Inhalte erstellen kann. Außerdem vergleichen wir die beliebtesten Musikanbieter und deren Preise.

Unterschiede zwischen privater und kommerzieller Nutzung

Es ist ein Unterschied, ob die veröffentlichten Videos aus privatem Interesse hochgeladen werden oder ob sie gewerblich genutzt werden. Wenn eine Privatperson einen Clip bei TikTok, YouTube oder Instagram hochlädt und dabei zu einem aktuellen Hit tanzt, muss dafür keine Erlaubnis eingeholt werden. Wenn man im Namen einer Marke oder eines Unternehmens auftritt, ist die Angelegenheit etwas komplizierter.

Die private Nutzung

von Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok bezieht sich auf die individuelle Verwendung dieser sozialen Medien für persönliche Zwecke. In diesem Kontext handelt es sich um die Nutzung dieser Plattformen durch Einzelpersonen, um Inhalte mit ihren Freunden, Familienmitgliedern und Followern zu teilen. In der Regel erfolgt die private Nutzung, um Momente des täglichen Lebens, Urlaubserlebnisse, Hobbys und persönliche Interessen zu dokumentieren und mit anderen in sozialen Netzwerken zu interagieren. Diese Art der Nutzung ist nicht gewinnorientiert und dient hauptsächlich der Kommunikation und dem Teilen von persönlichen Erlebnissen und geht von einem privaten Profil

Die kommerzielle Nutzung

dieser Plattformen bezieht sich auf die Verwendung der sozialen Medien durch Unternehmen oder Einzelpersonen, um geschäftliche Ziele zu verfolgen und finanzielle Vorteile zu erzielen. Hier steht die Vermarktung von Produkten, Dienstleistungen oder Marken im Vordergrund. Gewerbliche Nutzer erstellen gezielt Inhalte, um ihre Zielgruppe anzusprechen, Kunden zu gewinnen, Umsätze zu steigern oder die Markenbekanntheit zu fördern. Dies kann beinhalten, Werbung zu schalten, Kooperationen mit Influencern einzugehen, Produktplatzierungen vorzunehmen oder andere Marketingstrategien zu nutzen, um eine finanzielle Rendite aus der Nutzung der Plattformen zu erzielen. Gewerbliche Nutzung beinhaltet oft eine kommerzielle Absicht und erfordert oft die Einhaltung von rechtlichen und geschäftlichen Vorschriften. Wenn man Musik oder Sounds für geschäftliche Zwecke verwendet, sei es für Werbung, Markenpräsentationen oder Unternehmensvideos, handelt es sich um kommerzielle Nutzung. In diesem Fall muss sichergestellt sein, dass man die erforderlichen Lizenzen hat, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.

 

Businesskonten, Urheberrecht und Lizenzen

Aus Sicht des Urheberrechts ist die Lage eindeutig: Nur wer die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers hat, darf Musik und Sounds auf sozialen Netzwerken hochladen. Du bist für die Inhalte verantwortlich, die du postest. Dies gilt auch für in den Inhalten präsentierte Musik und Sounds. Meta sowie TikTok bieten den Nutzern eine kommerzielle Musikbibliothek an, die hauptsächlich lizenzfreie Stücke enthält und kommerziell genutzt werden können. Eröffnet man als Unternehmen also ein Businesskonto, hat man nur eingeschränkte Möglichkeiten den Inhalt mit Sounds zu hinterlegen und ist diesbezüglich auf der sichereren Seite als mit einem Privat- oder Creator-Profil. Verwendet man eigene Musik, müssen die Rechte an dieser nachgewiesen werden.

Für die gewerbliche Nutzung von Musik ist es nötig entsprechende Lizenzen einzuholen und diese auch nachzuweisen. Bei Nichteinhaltung können Inhalte gelöscht, Accounts zur Gänze gesperrt, Abmahnungen erteilt, Geldstrafen verhängt oder sogar geklagt werden.

  • Kommerzielle Musiknutzung bei Meta (Facebook, Instagram):

    In den Meta-Richtlinien heißt es: „Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“ Allerdings kann laut Instagram für nicht-private Zwecke die „Sound Collection“ von Facebook genutzt werden. Informationen zum Künstler erhält man in der „Sound Collection“ über einen Infobutton neben dem Musiktitel. Die Nutzung der „Sound Collection“ erfordert allerdings die Konfektionierung des Videos auf dem Rechner, also außerhalb der App. Soweit man andere Musik als die der „Sound Collection“ nutzen möchte, muss man sich selber um die Klärung der Rechte kümmern (siehe unten).

     

  • Kommerzielle Musiknutzung bei TikTok: 

    Für die Verwendung von Musik im Business Account ist die Nutzung der „Sound Library“ auf die Titel beschränkt, die für eine kommerzielle Nutzung freigegeben sind („Commercial Music Library“). Auch hier gilt: Soweit man andere Musik nutzt, muss man sich selber um die Klärung der Rechte kümmern.

 

Wichtig: Wenn ein Musikstück auf der Plattform TikTok erlaubt ist, heißt das nicht automatisch, dass dieses auch für META verwendet werden darf und umgekehrt.

 

Online Musik- & Sounddatenbanken

Natürlich bleibt die Frage: Wie kann ich als Business-User trendige Musik in meinen Beiträgen verwenden? Hierfür ist es nötig die Lizenz für das ausgewählte Musikstück oder den Sound zu erwerben. Hierfür gibt es diverse Plattformen und einige davon möchten wir euch vorstellen:

  • Musicfox:

    Nach der Lizenzierung eines Musiktitels erhältst du die Musikdateien in den Formaten WAV, MP3 (320kb) und MP3 (128kb), ein Lizenz- und GEMA-Freistellungsdokument sowie eine Rechnung

  • Epidemic Sound

    hier hast du unbegrenzten Zugriff auf über 40.000 Titel und 90.000 Soundeffekte und musst dir keine Sorgen machen, da Epicemic Sound alle wirtschaftlichen Rechte an deren Musik besitzen und eine Direktlizenz anbieten können.

  • Premiumbeat:

    Von Experten mit Sorgfalt ausgewählte Musik und Soundeffekte in hoher Qualität, die man nirgendwo sonst findet.

  • Jamendo:

    Hier findest du über 150.000 GEMA-freie Musiktitel für Projekte jeder Art. Rechte inklusive. Für jede Verwendung gibt es eine Lizenz, um dich rechtlich abzusichern. Diese gehört für immer dir, alle Rechte inbegriffen.

 

Disclaimer

Dieser Magazinbetrag wurde nach bestem Wissen recherchiert, dient lediglich zu Informationszwecken und ersetzt keine Rechtsberatung. Wir sind weder Rechtsexperten, noch kann man diesen Magazinbeitrag als rechtsverbindlich sehen. Unsere Inhalte stammen unter anderem von den genannten Quellen anbei. Unsere Absicht ist es, Wissen zu vermitteln und unsere Vorgehensweise als Agentur und etwaige, entstehende Kosten bzgl. Musiklizenzen und Sounds zu erklären. In konkreten Fällen empfehlen wir einen Rechtsbeistand.

Quellen:

https://www.exali.at/info-base/musikrechte-social-media

https://www.facebook.com/legal/music_guidelines

https://www.tiktok.com/legal/page/global/music-terms-eea/de

https://www.tiktok.com/legal/page/global/commercial-music-library-user-terms/de

https://www.tiktok.com/legal/page/global/copyright-policy/de

https://sw2legal.de/was-selbststaendige-ueber-instagram-reels-wissen-sollten/

https://ronaldkah.de/musik-fuer-instagram-videos-verwenden/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/musiknutzung-bei-instagram-meta-tiktok-youtube-twitch-und-co-212404.html

https://www.facebook.com/help/instagram/402084904469945/

https://www.gema.de/de/hilfe/musiknutzer/musik-nutzen/filme-werbung-internet/videos-musik-facebook-instagram

https://www.wko.at/noe/e-commerce/abmahnungen-kurzvideos

https://www.facebook.com/sound

https://ads.tiktok.com/business/creativecenter/music/pc/en

https://www.musicfox.com/

https://www.epidemicsound.com/

https://www.premiumbeat.com/

https://www.jamendo.com/

 

 

 

Über die Autorin/den Autor

Sabrina Mosbacher, eine versierte Social-Media-Expertin und Content-Strategin, versteht es, die Inhalte auf verschiedenen Kanälen lebendig zu gestalten und die User damit zu fesseln – eine echte Geschichtenerzählerin. Neben ihrer Rolle bei triverti connects ist sie auch Mutter von zwei Söhnen und bewältigt geschickt alle Anforderungen, um die Work-Life-Balance in ihrer Familie immer im Lot zu halten. Als wahre Allrounderin verfügt sie über umfassende Erfahrung in den Bereichen Finanz-, Automotive-, Immobilien- und Agenturwesen. On Top hat sie einen Bachelor in Marketing & Kommunikationsmanagement erworben.

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